Energieetikettierung von Raumklimageräten
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Hintergrund zur Richtlinie
Am 1.1.2003 trat innerhalb der EG die Richtlinie 2002/31/EC zur Energieetikettierung von Raumklimageräten (Energylabeling) in Kraft. Mit dieser Richtlinie soll der Energieverbrauch von sogenannten Haushaltsklimageräten mit einheitlichen Etiketten und Produktinformationen (wie schon von Produkten der weißen Ware bekannt) für den Endverbraucher transparenter gemacht werden. Hierdurch sollen Energieeinsparungspotentiale, durch ein entsprechendes Konsumverhalten und durch einen technologischen Wettbewerb der Hersteller untereinander erschlossen werden.
Unter die Richtlinie fallen die folgenden Geräte:
Split-, Multi-Split-, Kompakt- und transportable Klimageräte
in Luft - zu - Luft bzw. Wasser - zu - Luft Ausführung
in Nur-Kühlen- bzw. Wärmepumpen-Ausführung
mit einer Kühlleistung von
unabhängig davon ob Sie im Haushalt oder Gewerbe/Industrie genutzt werden.
Beispiel eines Energielabels:
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Daten zum geprüftem Gerät: Hersteller Bezeichnung Außengerät Bezeichnung Innengerät Einteilung in die einzelnen Klassen A = niedriger Energieverbrauch G = hoher Energieverbrauch
Beispiel des jährlichen Energieverbrauches bei Standardbedingungen (kann vom tatsächlichen Verbrauch je nach Bedingungen abweichen)
Funktion des Gerätes: Nur Kühlen oder Kühlen und Heizen Luftgekühlt oder mit Wasserkühlung Heizleistung des Gerätes (wenn Gerät mit Heizfunktion) und Energieeffizienzklasse im Heizbetrieb. |
Quelle: Daikin Airconditioning Germany GmbH Produktunterlagen und www.daikin.de